Leitfaden für das urkundliche Verbinden von Urkundenübersetzungen
Die Übersetzung ist fertig – und jetzt? Tackern oder ösen? Das fragen sich viele frisch ermächtigte bzw. vereidigte Übersetzer*innen in Deutschland. Jedes Bundesland gibt seinen ermächtigten/beeidigten/vereidigten Übersetzer*innen andere Richtlinien mit auf den Weg, wie die bestätigte/beglaubigte Übersetzungen auf Papier auszustellen sind, manche Bundesländer machen überhaupt keine Vorschriften. Ohne klare Vorgaben ist es gerade am Anfang schwierig herauszufinden, wie man es denn nun richtig macht. Dieser kleine Leitfaden bildet so eine ideale eine Ergänzung zu unserem Leitfaden für die Anfertigung von Urkundenübersetzungen.
Der Leitfaden für das urkundliche Verbinden von Urkundenübersetzungen erklärt, wie man Dokumente verbinden kann, um nachträgliche Fälschungen zu erschweren, welche Vorgaben Gerichte und Behörden geben und welche Methoden und Wege es gibt, kleine und große Dokumente miteinander zu verbinden. Dabei wird kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben – es kommen, besonders bei sehr umfangreichen Dokumenten, auch noch weitere Möglichkeiten in Betracht, wie z.B. in Berlin das Verwenden der Ösmaschine der Geschäftsstelle des BDÜ oder das Binden im Copyshop.
Frisch ermächtigte Urkundenübersetzer*innen können sich in diesem Leitfaden jedoch ein Bild davon machen, welche Werkzeuge für die Praxis benötigt werden, um unsere Aufgabe des urkundlichen, festen und möglichst fälschungssicheren Verbindens der Übersetzungen bestmöglich ausführen zu können. Außerdem geht der Leitfaden auf das richtige Setzen des Bestätigungsstempels ein: wo genau gestempelt werden sollte, damit Behörden und Ämter die Übersetzung möglichst nicht bemängeln.
Den Leitfaden gibt es noch eine Zeitlang kostenlos für registrierte Nutzer unserer Plattform. Hier geht’s zur Registrierung (bitte die Anleitung beachten) und zum kostenlosen Download des kompletten Leitfadens.
Der Leitfaden gilt für alle Sprachen!
Umfang des Leitfadens: 5 Seiten im pdf-Format
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Beitrag erstellt am 17.03.2025
von Claudia Schultze
Diplom-Übersetzerin Spanisch und Tschechisch
Ermächtigt für die spanische und tschechische Sprache vom LG Potsdam
Inhaberin von CS Übersetzungen
https://claudiaschultze.de/
Mitbegründerin von Schneider & Schultze Urkundenübersetzungen GbR



